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Erbenbescheinigung

Eine Erbenbescheinigung bestätigt, dass die aufgeführten Personen, unter Vorbehalt sämtlicher erbrechtlichen Klagen, als Erben anerkannt sind. Die Bescheinigung gilt als Ausweis der Erben und wird u. a. für Bank- und Grundstückgeschäfte benötigt.

Die Erbenbescheinigung wird grundsätzlich frühestens nach Ablauf der dreimonatigen Ausschlagungsfrist seit Todestag ausgestellt und kann von den berechtigten Erben beim Erbschaftsamt gegen Gebühr bestellt werden.

Zugehörige Objekte

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Präsidiales 041 757 21 30