Hinterlegung letztwillige Verfügungen
Die Einwohnerinnen und Einwohner von Neuhiem können Testamente und Erbverträge im Depot des Erbschaftsamtes zur Aufbewahrung hinterlegen. So ist beim Todesfall sichergestellt, dass die hinterlegten Schriften an die Erben, bzw. begünstigten Personen zur Eröffnung gelangen. In der einmaligen Gebühr von CHF 30.00 ist die Hinterlegung sowie die jederzeitige Rücknahme und Wiederhinterlegung inbegriffen.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Erbschaftsamt | 041 757 21 30 | info@neuheim.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Präsidiales | 041 757 21 30 |