Tagesfamilien - Meldepflicht
Wussten Sie schon?
Tagesfamilien – Meldepflicht
"Wer sich allgemein anbietet, Kinder unter zwölf Jahren gegen Entgelt regelmässig tagsüber in seinem Haushalt zu betreuen, muss dies der Behörde melden."
(Ar. 12 Abs. 1 der Eidg. Pflegekinderverordnung PAVO)
Tagesbetreuungsverhältnisse, die über die offizielle kantonale Koordinations- und Vermittlungsstelle KiBiZ in Zug laufen, sind bereits gemeldet.
Für Meldungen, Rückfragen oder weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Gemeinde Neuheim, Soziales und Gesundheit
Ursula Hilti
Dorfplatz 5, 6345 Neuheim
Tel. +41 41 757 21 37