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Tagesfamilien - Meldepflicht

10. Dezember 2024

Wussten Sie schon?

Tagesfamilien – Meldepflicht

"Wer sich allgemein anbietet, Kinder unter zwölf Jahren gegen Entgelt regelmässig tagsüber in seinem Haushalt zu betreuen, muss dies der Behörde melden."

(Ar. 12 Abs. 1 der Eidg. Pflegekinderverordnung PAVO)

Tagesbetreuungsverhältnisse, die über die offizielle kantonale Koordinations- und Vermittlungsstelle KiBiZ in Zug laufen, sind bereits gemeldet.

Für Meldungen, Rückfragen oder weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Gemeinde Neuheim, Soziales und Gesundheit

Ursula Hilti
Dorfplatz 5, 6345 Neuheim
Tel. +41 41 757 21 37

ursula.hilti@neuheim.ch