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Bewilligungsgesuch für die Alkoholabgabe in einem gastgewerblichen Betrieb

Bewilligungsgesuch für die Alkoholabgabe in einem gastgewerblichen Betrieb

Generelle Information:

Eine Bewilligung für gastgewerbliche Tätigkeiten in Sinne des Gastgewerbegesetzes ist erforderlich für die Abgabe alkoholischer Getränken zum Konsum an Ort und Stelle, das Ueberlassen von Räumlichkeiten für den Konsum alkoholhaltiger Getränke. Bewilligungsgesuch ausfüllen, ausdrucken und der Gemeindeverwaltung zusenden. Die Kosten werden nach dem Verwaltungsgebührentarif des Kantons Zug vom 11. März 1974, nach Aufwand, verrechnet. Die Bewilligung umfasst gleichzeitig auch die Bewilligung zum Kleinhandel mit gebrannten Wassern, sofern nicht ausdrücklich darauf verzichtet wird. Für die Erteilung benötigen wir das Gesuchsformular und einen Auszug aus dem Strafregister.

 

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