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Grundbucheinsicht

Jeder Person wird ohne Glaubhaftmachung eines Einsichtsinteresses Auskunft über die öffentlichen Daten des Grundbuchs erteilt. Die Auskunft wird jedoch nur für ein konkret bezeichnetes Grundstück abgegeben. Die anfragende Person erhält Auskunft über die aktuellen, rechtsgültigen Grundbucheintragungen im Sinne von Art. 26 Grundbuchverordnung (GBV), wie:

  • Bezeichnung des Grundstücks und die Grundstücksbeschreibung
  • Namen und Identifikation der Grundeigentümer
  • Eigentumsform und Erwerbsdatum
  • Dienstbarkeiten und Grundlasten
  • Anmerkungen, mit Ausnahme von:
    • Grundbuchsperren
    • Verfügungsbeschränkungen, insbesondere aus dem Ehe- bzw. Partnerschaftsrecht
    • Veräusserungsbeschränkungen BVG
    • Eigentumsbeschränkungen zur Sicherung der Zweckerhaltung nach den Vorschriften zur Förderung des Wohnbaus und des Wohneigentums
    • mit Pfandrechten vergleichbare Eigentumsbeschränkungen aus dem kantonalen Recht

Auskunft über alle nicht öffentlichen Daten, wie Vormerkungen und Grundpfandrechte wird erteilt, wenn dazu ein berechtigtes Interesse glaubhaft geltend gemacht werden kann.

Die Auskünfte werden am Schalter des Amts für Grundbuch und Geoinformation und telefonisch erteilt oder über die Bestellung eines Grundbuchauszuges. Die Gebührenerhebung für diese Dienstleistung des Amts für Grundbuch und Geoinformation (AGG) bemisst sich nach § 13 des Grundbuchgebührentarifs des Kantons Zug.

 

Kontakt:

Amt für Grundbuch und Geoinformation

Aabachstrasse 5
6300 Zug

T +41 41 594 56 00

info.agg@zg.ch

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