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Aufnahme von Tatbeständen

Im Auftrag von natürlichen oder juristischen Personen nimmt die Gemeindeweibelin einfache Tatbestände auf und protokolliert diese (ausschliesslich für zivilrechtliche Bereiche). Beispiele: Differenzen zwischen Nachbarn, Zustellung von Gerichtsurkunden und - dokumenten, Hausbetretungen, Feststellung von defekten Warenlieferungen etc.

Kosten werden nach Aufwand verrechnet.

Zugehörige Objekte

Name Telefon Kontakt
Präsidiales 041 757 21 30