Amtliche Beglaubigungen
Unterschriftsbeglaubigung
Die Person, deren Unterschrift amtlich beglaubigt werden soll, muss persönlich erscheinen.
Die Unterschrift ist zwingend vor Ort zu leisten. Im Weiteren ist ein amtlicher Ausweis (Pass oder Identitätskarte) mitzubringen. Die Gebühr für die Beglaubigung einer Unterschrift beträgt CHF 20.00
Beglaubigung von Fotokopien, Auszügen und Abschriften
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Das Original ist mitzubringen.
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Die Beglaubigung einer Fotokopie, eines Auszuges oder einer Abschrift ist personenunabhängig.
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Die Gebühr beträgt CHF 15.00.
Wichtiger Hinweis
Bitte vereinbaren Sie in jedem Fall einen Termin mit der Urkundsperson; nach Möglichkeit sind wir auch ausserhalb der offiziellen Schalteröffnungszeiten für Sie da.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 041 757 21 30 | info@neuheim.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Präsidiales | 041 757 21 30 |