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Todesfall / Bestattung

Todesfall  –  was tun?

Sie haben einen Todesfall in der Familie oder näherem Umfeld? Unser herzliches Beileid!
Sie sind nicht allein, wir helfen Ihnen gerne.
 

1. Tod zu Hause

  • Hausarzt oder bei dessen Abwesenheit den Notfallarzt benachrichtigen

  • Bestattungsinstitut verständigen für die Einsargung und Überführung

2. Tod infolge eines Unfall

  • Polizei benachrichtigen (117)

  • Die Polizei muss nicht nur bei Verkehrsunfällen, sondern auch bei Arbeits-, Haushalts- oder sonstigen Unfällen beigezogen werden

3. Tod im Spital oder Heim

Die Spital- bzw. Heimbehörden sind Ihnen behilflich und erledigen die meisten Formalitäten. Die ärztliche Todesbescheinigung wird in der Regel zusammen mit einer schriftlichen Todesanzeige direkt vom Spital oder Heim an das zuständige Zivilstandsamt zugestellt.
 

4. Anmeldung des Todesfalles

Der Hinschied eines Angehörigen muss innerhalb von zwei Tagen dem Bestattungsamt gemeldet werden. Es wird jedoch empfohlen, einen Todesfall rasch möglichst anzuzeigen. Diese Anzeige kann durch Verwandte oder Bekannte erfolgen.
Das Bestattungsamt bittet um eine vorgängige

Terminvereinbarung: +41 41 757 21 30.
 

5. Was ist zur Anmeldung mitzubringen?

  • Ärztliche Todesbescheinigung im Original, wenn der Tod zu Hause erfolgt ist (sonst genügt eine Kopie der ärztlichen Todesbescheinigung oder der vom Spital/Heim ausgestellten Todesanmeldung)

  • Schweizer Familienbüchlein oder Familienausweis

  • Ausländische Staatsangehörige haben – falls kein Familienbüchlein vorliegt – Pass der verstorbenen Person mitzubringen

  • Bestattungswunsch der verstorbenen Person – sofern vorhanden und nicht bereits auf der Gemeinde deponiert

  • Hat die verstorbene Person ein Testament, Ehe- und Erbvertrag, Erbvertrag oder eine öffentliche letztwillige Verfügung hinterlassen, ist es empfehlenswert, dieses Dokument mitzubringen, falls dieses nicht bereits auf der Gemeinde deponiert ist.

6. Bevor Sie zum Bestattungsamt gehen, machen Sie sich bitte Gedanken zu folgenden Fragen:

  • Art der Bestattung (Kremation oder Erdbestattung)
  • Bei Kremation, Art des Grabes: Urnengrab, Urnenwand, Gemeinschaftsgrab oder bestehendes Grab
  • Wann und wo sollen die Bestattung und die Trauerfeier stattfinden?


7. Was macht das Bestattungsamt?

Während des Bestattungsgespräches besprechen wir mit Ihnen das Organisatorische der Bestattung und übernehmen im Anschluss die folgenden Aufgaben für Sie:

  • Die Überführung der verstorbenen Person vom Sterbeort in den Aufbahrungsraum oder ins Krematorium
  • Die Anmeldung der Kremation
  • Die Benachrichtigung des Werkdienstes
  • Die amtliche Publikation in den Zuger Zeitungen und bei der Kapelle Neuheim 
     

8. Todesfall an Wochenenden oder Feiertagen

Bei einem Todesfall am Wochenende oder an Feiertagen wenden Sie sich an unser Bestattungsunternehmen:

Rogenmoser Bestattungen, Hauptstrasse 28, 6315 Oberägeri, + 41 41 750 30 01

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