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Handlungsfähigkeitszeugnis

Wenn Sie sich über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Das Zeugnis bestätigt die Handlungsfähigkeit oder eventuell auch deren Einschränkungen nach Art. 13 ZGB.

Sie können das Zeugnis bei der Einwohnerkontrolle bestellen. Die Einwohnerkontrolle überprüft anschliessend bei der kantonalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde die Handlungsfähigkeit.

Das Handlungsfähigkeitszeugnis kostet CHF 20.00.

Zugehörige Objekte

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Präsidiales 041 757 21 30