Anmeldung / Zuzug nach Neuheim
Wir heissen Sie in der Gemeinde Neuheim herzlich willkommen!
Damit wir Sie in unser Einwohnerregister aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen bei uns am Schalter anmelden.
Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Heimatschein
- Mietvertrag
- Familienausweis (wenn nicht mehr ledig)
- aktuelle Krankenkassen-Police (KVG) oder Krankenkassen-Karte
- Scheidungsurteil
- Gerichtsurteil über elterliche Sorge
Wenn Sie einer anderen Staatsbürgerschaft angehören, melden Sie sich direkt beim Amt für Migration. Eine Anmeldung bei der Gemeinde Neuheim ist nicht erforderlich.
Die Anmeldegebühr beträgt CHF 30.00.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 041 757 21 30 | info@neuheim.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Präsidiales | 041 757 21 30 |