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Brandschutzkontrolle

Aufgaben der Feuerschau / des Brandschutzfachmanns

  • Bearbeitet Gesuche zuhanden des Gemeinderates, die in den gemeindlichen Zuständigkeitsbereich fallen.
  • Führt an Objekten seines Zuständigkeitsbereichs Bau- und Schlusskontrollen durch.
  • Überprüft stichprobenweise, periodisch oder auf Weisung des Amtes für Feuerschutz die Einhaltung der Brandschutzvorschriften an bestehenden Gebäuden.
  • Erteilt feuerpolizeiliche Bewilligungen für Veranstaltungen.

Periodische Kontrolle von Gebäuden
Der Regierungsrat legt gemäss Vollziehungsverordnung zum Gesetz über den Feuerschutz die Kontrollfristen der gemeindlichen Feuerschau fest, soweit sie nicht durch die Brandschutzvorschriften vorgegeben sind.

Die Kontrollen werden den Eigentümern rechtzeitig angezeigt. Diese sind berechtigt, bei der Kontrolle anwesend zu sein oder sich vertreten zu lassen. Der gemeindlichen Feuerschau ist unbeschränkter Zutritt zu gewähren und auf Verlangen Auskunft zu erteilen. Wohnbauten bis zur Hochhausgrenze werden von der gemeindlichen Feuerschau stichprobenweise kontrolliert.

Zugehörige Objekte