Einwohnerkontrolle
Die Einwohnerkontrolle ist die erste Anlaufstelle der Gemeinde Neuheim. Sie ist zuständig für die Anmeldungen / Abmeldungen sowie das Ausstellen von Wohnsitzbestätigungen und Ausweise für Wochenaufenthalter.
Anmeldung von ausländischen Staatsangehörigen
Kantonales Amt für Migration
Aabachstrasse 1
Postfach 857
6301 Zug
Telefon 041 728 50 50
Lernfahrausweis
Neue Vorschriften seit 01. April 2003 bei der Behandlung der Gesuche um einen Lernfahrausweis
Gemäss Änderung der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) vom 03. Juli 2002 hat die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller persönlich auf der Amtstelle (Einwohnerkontrolle Neuheim oder Strassenverkehrsamt in Steinhausen) vorzusprechen. Lern- und Führerausweise werden nur an Personen erteilt, die in der Schweiz Wohnsitz haben, sich hier aufhalten oder berufsmässig in der Schweiz immatrikulierte Motorfahrzeuge führen wollen.
Die Einwohnerkontrolle prüft die Identität des Gesuchstellers gegen Bezahlung von CHF 10.00 und leitet das Gesuch an das Strassenverkehrsamt weiter. Der Antragsteller kann auch direkt beim Strassenverkehrsamt in Steinhausen vorsprechen. Der neue Führerausweis ist im Kreditkartenformat.
Mitzubringende Unterlagen:
- Identitätskarte oder Reisepass
- 1 Passfoto (farbig)
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name |
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