Gewerbeparkkarte
Ab dem 1. Januar 2021 gibt es eine Gewerbeparkkarte, welche im ganzen Kanton Zug einsetzbar ist.
In Neuheim kann die Gewerbeparkkarte ab 1. Januar 2021 bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Die kantonale Gewerbeparkkarte berechtigt Gewerbetreibende aller Art, ihr Gewerbefahrzeug beispielsweise ausserhalb von Parkplätzen auf einem Trottoir oder in einem Parkverbot abzustellen, sofern mindestens 3.5 m Durchfahrt bzw. 1.5 m Trottoir freibleibt.
Bezugsberechtigt sind alle Arten von Gewerbebetrieben und Organisationen, die ein beschriftetes Geschäftsfahrzeug im Einsatz haben.
Es gibt die folgenden kantonsweit einheitlichen Gültigkeitsdauern und Preise:
- 1 Tag, Gültigkeitstag frei wählbar CHF 6.-
- 30 Tage, Gültigkeitstage frei wählbar, max. 2 Jahre seit erstem Eintrag CHF 60.-
- 12 Monate, Gültigkeitsbeginn wird vom Kunden bestimmt CHF 600.-
Die Gewerbeparkkarte lautet nicht auf ein spezielles Kontrollschild und ist innerhalb des Betriebes übertragbar.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Gewerbeparkkarte_ab_1.1.2021_Musterbeispiel.pdf (PDF, 1.43 MB) | Download | 0 | Gewerbeparkkarte_ab_1.1.2021_Musterbeispiel.pdf |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Sicherheit, Infrastruktur und Verkehr | 041 757 21 36 |