Hundesteuer
Registrierung von Hunden
Hunde müssen von einer Tierärztin/ einem Tierarzt mit einem Mikrochip dauerhaft gekennzeichnet werden. Der Hundehalter bzw. die Hundehalterin ist selber dafür verantwortlich, dass der Hund in der Datenbank AMICUS korrekt registriert ist sowie Adressänderungen, Halterwechsel oder der Tod des Tieres innert 10 Tagen im Internetportal von AMICUS geändert werden. Sämtliche Gebühren für eine ordnungsgemässe Registrierung übernimmt der Hundehalter bzw. die Hundehalterin.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den AMICUS-Helpdesk:
Identitas AG
Stauffacherstrasse 130A
3014 Bern
Tel. 0848 777 100
info@amicus.ch
www.amicus.ch
Hundesteuer
Jeder Hundehalter bzw. jede Hundehalterin muss jährlich eine Hundesteuer entrichten. Diese wird per Stichtag von der Abteilung Finanzen/Wirtschaft in Rechnung gestellt. (Es erfolgen keine Rückerstattungen/Nachzahlungen)
Die Hundesteuer beträgt
- CHF 60.00 für jeden kontrollpflichtigen Hund
- CHF 10.00 für Wachhunde auf Landwirtschaftsbetrieben
Ausgebildete Dienst-/Schutzhunde sind von der Hundesteuer befreit.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 041 757 21 30 | info@neuheim.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Präsidiales | 041 757 21 30 |