Grundstückgewinnsteuer
Die Grundstückgewinnsteuer wird durch den Verkauf einer Liegenschaft ausgelöst. Die Gemeinde Neuheim arbeitet im Bereich Grundstückgewinnsteuer mit der Gemeinde Baar zusammen. Die Kontaktperson bei Fragen im Zusammenhang mit Grundstückgewinnsteuern ist Frau Esther Gröbelbauer, Gemeinde Baar.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Finanzen | 041 757 21 35 | finanzen@neuheim.ch |