Gesuch Öffentlichkeitsprinzip
Generelle Informationen
Jede Person hat das Recht, amtliche Dokumente einzusehen und von der Behörde Auskunft über den Inhalt amtlicher Dokumente zu erhalten. Das schriftliche Gesuch wird geprüft. Anschliessende Zustellung des gewünschten Dokumentes oder Ablehnung des Gesuches. Das Zugangsverfahren ist in der Regel kostenlos. Verursacht die Behandlung eines Gesuches erheblichen Aufwand dürfen kostendeckende Gebühren erhoben werden. Das Gesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung ist seit dem 10. Mai 2014 in Kraft. Der Zugang zu Dokumenten ist möglich, wenn es sich um ein bestehendes amtliches Dokument handelt, welches nach Inkraftreten des Öffentlichkeitsgesetzes erstellt wurde. Das Verfahren, auf welches sich das Dokument bezieht, muss abgeschlossen sein.
Zugehörige Objekte
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Gemeindekanzlei | 041 757 21 30 | info@neuheim.ch |
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Präsidiales | 041 757 21 30 |