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Wirtschaftliche Sozialhilfe

Wirtschaftliche Sozialhilfe kann von Personen und Familien beansprucht werden, die für ihren Lebensunterhalt und den ihrer Familienangehörigen nicht hinreichend oder nicht rechtzeitig aus eigenen Mitteln aufkommen können. In individuellen Gesprächen wird anhand der verschiedenen Unterlagen der Lebensbedarf ermittelt. Daraus ergibt sich eine allfällige finanzielle Unterstützung als Sozialhilfe. Vorhandene Vermögen müssen jedoch vorgängig bis auf einen von der schweiz. Konferenz für Sozialhilfe definierten Freibetrag verbraucht werden. Die gesetzlichen Grundlagen sind im Sozialhilfegesetz, der Sozialhilfeverordnung, sowie im kant. Handbuch des Kantons Zug enthalten.

Dieser Bereich wird durch den Sozialdienst Baar bearbeitet.

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