Heimatausweis / Interimsausweis
Halten Sie sich während der Woche aus schulischen oder beruflichen Gründen in einer anderen Gemeinde auf, müssen Sie sich dort als Wochenaufenthalter anmelden. Dazu benötigen Sie von uns einen Heimatausweis / Interimsausweis mit der vollständigen Adresse der Nebenwohnsitzgemeinde.
Der Heimatausweis / Interimsausweis bestätigt, dass Sie weiterhin Ihren gesetzlichen Wohnsitz in der Gemeinde Neuheim haben. Sie können die Bescheinigung direkt bei uns am Schalter beziehen. Bringen Sie ein amtliches Ausweisdokument sowie den vollständig ausgefüllten und original unterzeichneten Fragebogen für Wochenaufenthalter mitsamt den erforderlichen Unterlagen mit. Die Gebühr für den Interimsausweis beträgt CHF 20.00.
Bei schriftlicher Bestellung geben Sie uns bitte zusätzlich die auswärtige Wohnadresse, Geburtsdatum und für eventuelle Rückfragen die Telefonnummer an. Die Gebühr plus Schreibgebühr von CHF 25.00 wird Ihnen in Rechnung gestellt.
Ein Wochenaufenthalt ist nur begründet, wenn Sie regelmässig nach Neuheim zurückkehren (2 Tage / Woche) und auch Ihr Lebensmittelpunkt (Bekanntenkreis, Vereinsaktivitäten etc.) weiterhin in Neuheim ist. Der Wochenaufenthalt wird mittels dem Fragebogen für Wochenaufenthalter überprüft.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 041 757 21 30 | info@neuheim.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Präsidiales | 041 757 21 30 |