Adressänderung / Umzug innerhalb der Gemeinde
Wenn Sie innerhalb von Neuheim umgezogen sind, teilen Sie uns die Adressänderung innerhalb von 14 Tagen mit. Sie können dies direkt bei uns am Schalter der Einwohnerkontrolle, per Telefon oder schriftlich melden. Dazu benötigen wir folgende Angaben:
- neue Adresse
- Datum der Adressänderung
- Stockwerkangabe, wenn Mehrfamilienhaus
- Grösse der Wohnung (Anzahl Zimmer)
- Position der Wohnung (links, rechts, mitte)
- Vorherige Bewohner, sofern bekannt
Bei ausländischen Staatangehörigen benötigen wir zusätzlich den Ausländerausweis zur Adressänderung.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 041 757 21 30 | info@neuheim.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Präsidiales | 041 757 21 30 |