Abmeldung / Wegzug
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug abmelden. Dies können Sie im Gemeindehaus am Schalter oder Online machen. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Schriftenempfangsschein
- Wegzugsdatum
- Wegzugsadresse
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
- Ausländerausweis
- Wegzugsdatum
- Wegzugsadresse
- Steuervollmacht
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 041 757 21 30 | info@neuheim.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Präsidiales | 041 757 21 30 |