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Teilrevision kantonales Energiegesetz

19. Januar 2024

Teilrevision kantonales Energiegesetz

Am 26.01.2023 hat der Kantonsrat der Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes (BGS 740.1) zugestimmt. Die Totalrevision wird dem Regierungsrat am 23.01.2024 zur Verabschiedung vorgelegt. Voraussichtlich wird das neue kantonale Energiegesetz per 01.02.2024 in Kraft gesetzt.

Die Gesetzesrevision basiert mehrheitlich auf den MuKEn 14. Dies führt zu neuen EN-Formularen, welche ab dem 01.02.2024 bei Baueingaben verwendet werden müssen. Ab dem 01.02.2024 müssen zudem alle Änderungen an wärmetechnischen Anlagen mittels Bauanzeige mit den dazugehörigen Formularen gemeldet werden. Ab dem 01.02.2024 besteht demnach eine Bauanzeigepflicht für sämtliche Änderungen an wärmetechnischen Anlagen.

Eine Schulung für Installateure wird am 26.02.2024 von 13:30 - 17:00 Uhr in Zug angeboten. Anmeldungen können per E-Mail (sekretariat@energie-zentralschweiz.ch) oder telefonisch (041 790 80 60) getätigt werden. Weitere Informationen zu Veranstaltungen finden Sie unter www.energie-zentralschweiz.ch/veranstaltungen.

Bei Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen die Abteilung Bau und Planung gerne zur Verfügung.